Der Bayerische Landtag hat am 29.11.2012 mit dem Gesetz zur Änderung der Bayerischen
Bauordnung und des Baukammerngesetzes beschlossen, für Neubauten und den
Bestand von Wohnungen eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht einzuführen. Der neue
Art. 46 Abs. 4 Bayerische Bauordnung (BayBO) erhöht den Brandschutz von Wohnungen
durch eine Verpflichtung zur Schaffung einer Frühwarneinrichtung, mit der Wohnungsbrände
frühzeitig bemerkt und Menschleben gerettet werden können.
Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31.12.2017 entsprechend nachzurüsten. Unter die
Nachrüstpflicht fallen alle Wohnungen, mit deren Bau vor dem 01.01.2013 begonnen wurde,
oder für die, im Fall eines Sonderbaus, die Baugenehmigung vorher erteilt wurde.